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Unsere Lagerregeln

Regelwerk für das Verhalten im Lager oder der Siedlung bei öffentlichen Veranstaltungen Grundsatz Die Einhaltung der folgenden Regeln richtet sich nach den vom Ältestenrat festgelegten Zeiten. Diese Regelungen können jederzeit durch den Ältestenrat angepasst oder kurzfristig geändert werden.
 
1. Tragen des Manifests im Bewusstsein Unser Manifest bildet das Fundament unseres Zusammenlebens. Indem wir es im Herzen und Bewusstsein tragen, ergeben sich alle weiteren Regeln als natürliche Konsequenz.

2. Umgang mit Konflikten Konflikte werden intern und diskret gelöst, ohne sie vor Außenstehenden auszutragen. Wir treten stets als geschlossene Gemeinschaft auf.
 
3. Arbeitsteilung Die Arbeit wird entsprechend der Rangfolge unter den Mitgliedern aufgeteilt, sofern keine offensichtliche Verteilung vorliegt. Die Rangfolge lautet: Ältester Huscarl Söldner Siedler Reisender Arbeiten dürfen nur verteilt werden, wenn die Person, die sie zuteilt, selbst eine Aufgabe erfüllt. Keiner von uns ist ein Sklave.
 
4. Konsum von Speisen, Getränken und Tabak Das Rauchen, Essen und Trinken, das nicht historischen Ursprungs ist, ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Diese Bereiche befinden sich außerhalb des Lager- oder Weiler-Geländes oder außerhalb der vereinbarten Zeiten.
 
5. Kleidungsvorschriften Während der vereinbarten Zeiten ist auf dem gesamten Gelände historische Gewandung zu tragen. Dies gilt auch für Reisende oder nicht angemeldete Mitglieder, die das Lager besuchen. Vereinsmitglieder repräsentieren die FSGHS und tragen mindestens die Grundausstattung.
 
6. Teilnahme und Besuch Mitglieder, die eine Veranstaltung zusagen, halten sich an diese Zusage. Spontane Besuche ohne vorherige Anmeldung unterliegen denselben Regeln. Dies gilt auch für vereinsfremde Gäste, nach Ermessen der Mitglieder. Im Zweifelsfall greift die Lagerhierarchie.
 
7. Lagerwache Die Lagerwache ist stets gewährleistet. Ein Durchschnitt der Anwesenden wird berechnet, um sicherzustellen, dass zu jeder Zeit, innerhalb von 24 Stunden, mindestens ein waches Mitglied im Lager oder Weiler anwesend ist. Unser Bereich bleibt niemals unbeaufsichtigt, unabhängig von Darstellung oder Uhrzeit.
 
8. Drogen- und Alkoholkonsum Der Konsum illegaler Drogen ist auf dem gesamten Gelände strikt untersagt. Der Konsum legaler Rauschmittel findet ausschließlich abseits der Öffentlichkeit statt. Während der Arbeit mit Werkzeugen und im Umgang mit Gästen sind wir prinzipiell nüchtern. Mitglieder und Gäste, die nicht zurechnungsfähig sind, können bei Bedarf vom Gelände entfernt werden.
 
9. Schaffung einer authentischen Atmosphäre Jeder ist verpflichtet, eine angenehme, der historischen Darstellung entsprechende Atmosphäre zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
 
10. Repräsentation des Vereins Wir vertreten den Clan der FSGHS und verpflichten uns, jederzeit respektvoll zu handeln und den Namen unserer Gemeinschaft zu ehren. Es ist uns untersagt, zu knien – wir knien nur vor unserem Schöpfer.
 
Dieses Regelwerk soll unser Miteinander stärken und die Authentizität unserer Darstellung auf öffentlichen Veranstaltungen sicherstellen.

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